Das Familiengrab

Familiengrab
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Es ist eine jahrhundertealte Tradition, dass Familien im gleichen Grab beigesetzt werden. Während früher oft eigene Gruften angelegt wurden, sind heute Familiengräber auf Friedhöfen üblich. Sie sind auch der häufigste Grund dafür, dass Angehörige sich gegen ein Reihengrab und für ein Wahlgrab entscheiden. Denn: Familiengräber gibt es nur als Wahlgräber. Dabei handelt es sich um Gräber, die – in Absprache mit der Friedhofsverwaltung – frei gewählt werden können und in der Regel für mehrere Personen angelegt sind. Grundsätzlich wird zwischen ein- und mehrstelligen Familiengräbern und Tiefgrabstellen unterschieden.

Einstelliges Familiengrab

In einem einstelligen Familiengrab darf nur eine Erdbestattung pro Ruhephase stattfinden. Die Ruhephase liegt meist zwischen 20 und 30 Jahren. Erst wenn diese Zeit verstrichen ist, darf eine weitere Beerdigung in der gleichen Grabstelle vorgenommen werden. Es ist allerdings erlaubt bereits vor Ablauf dieser Frist *Urnen* dort beizusetzen. Diese Variante eignet sich – aufgrund des sehr eingeschränkten Platzes – nur sehr bedingt als Familiengrab. Daher entscheiden sich die meisten Menschen für ein mehrstelliges Familiengrab.

Mehrstelliges Familiengrab

In einem mehrstelligen Familiengrab können mehrere Personen nebeneinander bestattet werden – ganz unabhängig davon, wann die letzte Person dort beerdigt wurde. Dabei können in einem dreistelligen Familiengrab drei Personen, in einem vierstelligen Familiengrab vier Personen usw. bestattet werden. Aufgrund dieser Flexibilität gelten mehrstellige Familiengräber als die beliebteste Variante für ein Familiengrab.

Tiefgrabstellen als Familiengrab

Eine weitere Alternative sind Tiefgrabstellen. Sie eignen sich ebenfalls besonders gut als Familiengrab, weil hier je Stelle innerhalb der Ruhezeit zwei Beerdigungen im selben Grab vorgenommen werden dürfen. Das heißt, in einer einstelligen Tiefgrabstelle können zwei, in einer zweistelligen Tiefgrabstelle sogar vier Personen beerdigt werden usw. Wie bei anderen Gräbern auch, dürfen zusätzlich Urnen beigesetzt werden. Hierbei gilt: Pro Tiefgrabstelle dürfen zwei Särge und zwei Urnen bestattet werden.

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