Das Grabnutzungsrecht

Grabnutzungsrecht
© Thorben Wengert / pixelio.de

Ein Grab kann in der Regel nicht gekauft und dann von Generation zu Generation weitervererbt werden, wie es mit anderen Gütern passiert. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit das Nutzungsrecht an einer Grabstätte zu erwerben.

Was ist das Grabnutzungsrecht?

Das Nutzungsrecht an einem Grab – kurz: Grabnutzungsrecht – ist ein Pachtverhältnis, das Sie mit dem Friedhofseigentümer eingehen, auf dessen Friedhof sich die Grabstätte befindet.
Was erst einmal kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach: Sie kaufen ein Grab nicht, sondern erwerben nur das Recht darauf, es für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. In der Regel liegt dieser Zeitraum bei mindestens 20 und höchstens 30 Jahren und wird auch als Ruhezeit bezeichnet. Das Grabnutzungsrecht ähnelt also einem befristeten Mietvertrag für eine Wohnung, mit dem Unterschied, dass die Gebühren nicht monatlich, sondern auf einmal und im Voraus bezahlt werden müssen.

Kann ich die Grabnutzungsrechte auch für kürzere Zeit erwerben?

Der Mindestzeitraum, für den Grabnutzungsrechte erworben werden müssen, liegt meist bei 20 Jahren. Das liegt vor allem daran, dass der Sarg und die sterblichen Überreste des Verstorbenen komplett zersetzt sein sollen, bevor die Grabstätte neu verpachtet wird.

Wie lange kann ich das Grab höchstens nutzen?

Sie können die Grabnutzungsrechte über die ursprünglich vereinbarte Zeit hinaus erwerben. Das ist insbesondere bei Familiengräbern, in denen viele Generationen der gleichen Familie bestattet werden, üblich. Sie müssen sich übrigens keine Sorgen machen: Die Friedhofsverwaltung wird Sie rechtzeitig informieren, wenn Ihre Grabnutzungsrechte auslaufen, so dass Sie dann in Ruhe entscheiden können, ob Sie diese verlängern möchten oder nicht.

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